Unangenehme Situationen im Straßenverkehr, wie z. B. ein Autounfall oder eine plötzliche Fahrzeugpanne, können leider jeden treffen. In solchen Situationen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und zu wissen, wie man sich verhalten soll – jetzt und nach den Änderungen, die ab dem 1. Juli 2025 gelten. In diesem Artikel geben wir klare und praktische Hinweise, wie man Notfälle sicher, schnell und gemäß den geltenden Vorschriften bewältigt.


1. den Standort sichern und sichtbar sein

Halten Sie sofort an, wenn Sie Ihr Fahrzeug angehalten haben:

  • schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein,
  • tragen Sie eine Warnweste (in Reichweite des Fahrers, nicht im Kofferraum!),
  • stellen Sie ein Warndreieck auf (50 m hinter dem Auto auf der Straße, 100 m auf der Autobahn).

Ihre Sicherheit steht immer an erster Stelle – vergewissern Sie sich zuerst, dass Sie sichtbar sind und dass keine weitere Gefahr besteht.


2. Überprüfen Sie den Gesundheitszustand aller Teilnehmer

Vergewissern Sie sich, dass niemand verletzt ist. Wenn dies der Fall ist oder wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie sofort den Rettungsdienst an (112 oder 155). Leisten Sie erste Hilfe, greifen Sie aber nicht ein, wenn Sie den Zustand der verletzten Person verschlimmern könnten.


3. Rufen Sie die Polizei? Achten Sie auf die neuen Bedingungen in der Tschechischen Republik!

Ab Juli 2025 gelten neue Regeln:

Sie müssen die Polizei rufen, wenn:

  • wenn ein Mensch verletzt oder getötet wurde,
  • der Schaden 200.000 CZK übersteigt (am Fahrzeug, an der Ladung oder am Eigentum eines Dritten),
  • Schäden an der Infrastruktur (Schranken, Schilder, Beleuchtung usw.),
  • gefährliche Stoffe (z. B. Kraftstoff) sind ausgetreten,
  • der Verkehr kann nicht wiederhergestellt werden,
  • es bestehen Zweifel an der Schuld oder einer der Beteiligten verweigert die Zusammenarbeit,
  • jemand steht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Sie brauchen die Polizei nicht zu rufen, wenn:

  • es keine Verletzten gibt, der Schaden weniger als 200.000 CZK beträgt und der Verkehr nicht behindert wird.

Jetzt können Sie einige Unfälle nur unter der Nummer 158 melden – die Polizei muss nicht immer kommen.


4. Sie haben die Polizei nicht angerufen? Dokumentieren Sie alles gründlich

Füllen Sie zusammen mit dem anderen Fahrer den Unfallbericht (Euroformular) aus. Achten Sie darauf, dass er Folgendes enthält:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls,
  • Angaben zu beiden Fahrzeugen und Fahrern,

     

  • eine Skizze der Situation und eine Beschreibung des Ablaufs, 
  • Zeugen und ihre Kontaktdaten, 
  • eine Verschuldenserklärung, falls es eine Vereinbarung gibt.

5. Fotografieren, Notizen machen, Beweise sammeln

Erstellen Sie eine Fotodokumentation: Fahrzeugpositionen, Schäden, Verkehrszeichen, Bremsspuren usw. Machen Sie Fotos von den Nummernschildern und der Umgebung. Im Falle eines Zusammenstoßes mit Wild auch das Tier selbst. Dies dient als Beweismittel für die Versicherungsgesellschaft.


6. Ein fahruntüchtiges Fahrzeug? Rufen Sie einen Abschleppdienst

Wenn Sie das Auto nicht aus eigener Kraft wegfahren können, rufen Sie einen Pannendienst oder einen Abschleppwagen. Warten Sie in sicherer Entfernung von der Straße. Riskieren Sie niemals Ihre eigene Sicherheit, indem Sie versuchen, das Fahrzeug zu bewegen.


7. Bestätigung durch die Polizei – auch wenn diese nicht kommt

Wenn Sie den Vorfall nur telefonisch gemeldet haben, kann die Polizei Ihnen im Nachhinein eine Bescheinigung ausstellen. Sie müssen jedoch sofort vom Unfallort aus anrufen.

Fordern Sie die Bescheinigung an:

  • per E-Mail,
  • per Post,
  • oder persönlich oder per Post bei der zuständigen Polizeidienststelle.

8. Vergessen Sie nicht, die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren

Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich, am besten innerhalb von 24 Stunden, Ihrer Versicherungsgesellschaft. Geben Sie ihr das ausgefüllte Formular, Fotos und eine eventuelle Polizeibescheinigung. Dies erleichtert Ihnen die Regulierung des Schadens.


Was ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier zu tun?

Jetzt müssen Sie den Vorfall nur noch telefonisch bei der Polizei melden und später um eine Bestätigung bitten. Die Polizei wird die Jagdgenossenschaft informieren. Melden Sie den Vorfall aber noch am Unfallort – sonst bekommen Sie später keine Bestätigung.


Fazit: Ruhe, Sicherheit, Dokumentation

Die Änderungen ab Juli 2025 bringen Vereinfachungen. Wenn der Unfall nicht von der Polizei gemeldet werden muss, können Sie alles vor Ort regeln, ohne zu warten.

Aber das ist der Schlüssel:

  • zu wissen, wann man die Polizei rufen muss,

     

  • darauf vorbereitet zu sein, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen,

     

  • eine Warnweste, ein Formular und eine Kamera im Auto haben (nur Ihr Telefon).

ABSCHLIESSENDER TIPP: Wenn Sie häufig auf Geschäftsreisen oder im Ausland unterwegs sind, sollten Sie Ihre Versicherung überprüfen. Wissen Sie, was sie abdeckt? Haben Sie auch einen Pannenschutz? Im Falle eines Unfalls können Sie dann die Helpline der Versicherung anrufen, die Ihnen beim Abschleppen, bei der Dokumentation und bei der Bewältigung der gesamten Situation helfen kann.

🚛 Gute Fahrt wünscht das BOSPED-Team.